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FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu meiner Praxis und dem Therapieangebot.

Ja, vollständig. Da ich über einen Kassensitz (Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung) verfüge, werden die Kosten für eine medizinisch notwendige Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % übernommen. Sie müssen nichts hinzuzahlen. Auch private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten in der Regel (bitte prüfen Sie hierzu vorab Ihre individuellen Vertragsbedingungen).

Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können direkt Kontakt mit meiner Praxis aufnehmen. Für das Erstgespräch und die nachfolgenden Termine reicht es völlig aus, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversichertenkarte (Chipkarte) zum ersten Termin im Quartal mitbringen.

Der Weg in die Therapie erfolgt in drei Schritten:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: Ein bis zwei Termine zur ersten Abklärung und Diagnostik.

  • Probatorische Sitzungen („Probestunden“): 2 bis 4 Sitzungen, in denen wir prüfen, ob „die Chemie stimmt“ und wir gemeinsam Behandlungsziele festlegen.

  • Beantragung & Therapie: Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse (Kurzzeit- oder Langzeittherapie).

Die Nachfrage nach Therapieplätzen mit Kassenkapazitäten ist leider sehr hoch, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Freie Termine für eine erste Psychotherapeutische Sprechstunde vergebe ich im Rahmen meiner telefonischen Erreichbarkeit oder online. Bitte beachten Sie, dass aus einer Sprechstunde nicht automatisch sofort ein fester, wöchentlicher Therapieplatz erwachsen kann – oft arbeiten wir hier zunächst mit einer Warteliste.

 

Da Psychotherapie von Kontinuität lebt und ich mir für jede Sitzung (50 Minuten) exklusiv Zeit für Sie nehme, ist meine Praxis eine reine Bestellpraxis. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 (oder 48) Werktagsstunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab. Bei zu kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, da der Platz so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

 

Nein, absolut nicht. Als Psychotherapeut/in unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alles, was wir in den Sitzungen besprechen, bleibt streng vertraulich. Informationen an Dritte (wie Hausärzte, Angehörige oder den Arbeitgeber) darf und werde ich nur dann weitergeben, wenn Sie mich ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

 

Eine reguläre Einzelsitzung dauert 50 Minuten. In der Regel finden die Termine am Anfang der Therapie einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt statt. Gegen Ende der Therapie, wenn es Ihnen schrittweise besser geht, verlängern wir die Abstände (z. B. alle zwei bis drei Wochen), um den Übergang in den Alltag ohne therapeutische Begleitung zu festigen.

 

  • Psychologische Psychotherapeuten (wie ich) haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige, staatlich anerkannte Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen absolviert. Wir arbeiten mit Gesprächen und Verhaltenstherapie, verschreiben aber keine Medikamente.

  • Psychiater sind Mediziner (Ärzte). Sie sind primär für die körperliche Diagnostik und das Verschreiben von Medikamenten (z. B. Antidepressiva) zuständig.

  • Psychologen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen, dürfen ohne die therapeutische Zusatzausbildung jedoch keine Kassen-Psychotherapie durchführen.

Ja, das ist problemlos möglich. Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten (z. B. um Formalitäten mit der Krankenkasse zu vermeiden oder wenn kein Befund mit Krankheitswert vorliegt), richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden ebenfalls nach der GOP abgerechnet – die Erstattung erfolgt hierbei gemäß Ihres gewählten Versicherungstarifs.

Therapeutische Praxis seit 2015.
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