So läuft der erste Kontakt ab
Der Einstieg in eine Therapie beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch – einem ersten Kennenlernen, das Ihnen Orientierung gibt, ohne Sie zu verpflichten.
Was passiert im Erstgespräch?
Wenn wir beide das Gefühl haben, dass es passt, folgen sogenannte probatorische Sitzungen (in der Regel 2–4 Gespräche), in denen wir Ihr Anliegen vertiefen und gemeinsam entscheid, wie eine Therapie für Sie aussehen soll.
Wie lange dauert eine Therapie?
1 Sitzung
In dieser ersten Sitzung lernen wir uns gegenseitig kennen, verschaffen uns eine erste Orientierung und prüfen gemeinsam ganz in Ruhe, ob mein therapeutisches Vorgehen zu Ihrem persönlichen Anliegen passt.
2-4 Sitzungen
Innerhalb von zwei bis vier probatorischen Sitzungen vertiefen wir Ihr Anliegen, klären Ihre konkreten Ziele und entwickeln gemeinsam einen passgenauen Therapieplan für die weitere Zusammenarbeit.
12-24 Sitzungen
Über einen Umfang von etwa 12 bis 24 Sitzungen widmen wir uns im Rahmen der Kurzzeittherapie der konzentrierten, zielgerichteten Bearbeitung eines ganz spezifischen, aktuellen Themas.
Ab 25 Sitzungen
Die Langzeittherapie bietet ab 25 Sitzungen den nötigen zeitlichen Raum für eine tiefere, nachhaltige Veränderungsarbeit bei komplexeren Fragestellungen oder länger bestehenden persönlichen Belastungen.
Termine & Organisation
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Sitzungsdauer: 50 Minuten
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Termine: Nach Vereinbarung – auch Abendtermine auf Anfrage möglich
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Online-Sitzungen: Auf Anfrage per Videocall möglich
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Absagen: Bitte mindestens 24 Stunden vorher – nicht wahrgenommene Termine müssen in der Regel privat berechnet werden
Was kostet eine Sitzung?
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) – dem offiziellen Abrechnungsrahmen für psychotherapeutische Leistungen in Deutschland.
Eine Therapiesitzung (50 Minuten) kostet 130,00€.
Das Erstgespräch wird zum gleichen Satz berechnet.
Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie für Ihre Unterlagen oder zur Einreichung bei Ihrer Versicherung nutzen können.
Wer kann mein Angebot nutzen?
Ich arbeite ausschließlich mit Selbstzahlern – das bedeutet: Sie bezahlen die Sitzungen direkt und privat, unabhängig von Ihrer Krankenversicherung.
Für wen ist das sinnvoll?
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Privatversicherte (PKV): Viele private Krankenversicherungen erstatten psychotherapeutische Leistungen bei approbierten Therapeuten – reichen Sie einfach die Rechnung ein. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
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Selbstzahler ohne Versicherungserstattung: Sie bezahlen die Sitzungen direkt – ohne Wartelisten, ohne Antragsverfahren, ohne bürokratischen Aufwand.
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Beihilfeberechtigte: Beamte und Beihilfeberechtigte können die Rechnungen in der Regel bei ihrer Beihilfestelle einreichen.
Schreiben Sie mir.
ich melde mich zeitnah zurück.